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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

BilMoG - Was bedeutet das?

Das am 29.05.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt zahlreiche Bilanzen aus dem Gleichgewicht.

 

Alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen müssen BilMoG für die Erstellung ihrer Handelsbilanz anwenden, verpflichtend erstmals für in 2010 beginnende Geschäftsjahre. Angestrebt ist ein realitätsgerechter Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Handelsbilanz der Unternehmen und damit eine Angleichung an international übliche Rechnungslegungsstandards.
Betroffen von den neuen Regelungen sind aber insbesondere Unternehmen, die für Pensionsverpflichtungen ihrer Mitarbeiter Rückstellungen (Pensionsrückstellungen) gebildet haben, also auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Was ändert sich in der betrieblichen Altersversorgung?
BilMoG will Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung möglichst realitätsnah bewerten.
Das bedeutet: Unternehmen müssen zukünftig für die Berechnung ihrer Pensionsrückstellungen einen von der Bundesbank monatlich ermittelten Marktzinssatz anwenden – und nicht mehr den bisherigen Zinssatz von 6 Prozent. Aktuell liegt der Zinssatz der Bundesbank bei 5,25 Prozent – also deutlich niedriger. Zusätzlich sind absehbare Rentenanpassungen, Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen. Das BilMoG kann somit eine deutliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz verursachen.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?
Doch vielen betroffenen Unternehmen sind die Auswirkungen des BilMoG auf ihre Bilanz nicht bewusst. Handeln betroffene Unternehmen nicht, können die Neuerungen des BilMoG schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Verschlechterung der Eigenkapitalquote
  • Schmälerung der Gewinnausschüttung
  • Negative Auswirkungen bei der Bonitätsbewertung
  • Erschwerungen bei der Kreditvergabe

Im schlimmsten Fall führen die Erhöhungen der Pensionsrückstellungen sogar zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft und können zum Beispiel bei Veräußerung des Betriebs zu einem echten Hindernis werden.

Was ist zu tun?
Das durch BilMoG entstandene Ungleichgewicht der Bilanz sollten Unternehmen wieder ausgleichen. Mit der richtigen Lösung bietet das BilMoG betroffenen Unternehmen sogar wichtige Vorteile!

Variante A:
Durch die Absicherung der Pensionsverpflichtungen mit verpfändeten Rückdeckungsversicherungen der R+V kann ein „Gegengewicht“ zu den erhöhten Pensionsrückstellungen geschaffen werden. Durch das neue Saldierungsgebot führt dies gleichzeitig zu einer Verkürzung der Bilanz und weiteren Vorteilen:
  • Ausgleich und Verkürzung der Handelsbilanz
  • Verbesserung von Bilanzkennzahlen
  • Günstigeres Rating bei der Kreditvergabe

Variante B:
Auch die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf die R+V Unterstützungskasse und/ oder den R+V Pensionsfonds kann die Handelsbilanz wieder ins Gleichgewicht bringen. Und Unternehmen profitieren von attraktiven Vorteilen:

  • Verbesserung der Eigenkapitalquote, dadurch besseres Rating bei der Kreditvergabe
  • Kostensenkung durch externe Verwaltung
  • Sicherstellung ausreichender Liquidität für fällige Versorgungsleistungen
  • Professionelles Kapitalanlagemanagement
  • Realisierung steuerlicher Vorteile 
  • Reduzierung der Kosten für die Insolvenzsicherung (bei Nutzung des Pensionsfonds)

 

Weitere Informationen und ob und wie sich BilMoG auf Ihr Unternehmen (Ihre Pensionsrückstellungen) auswirkt, erfahren Sie von Ihrem Berater.


Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie kompetent und persönlich. Man kennt sich.