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Man kennt sich!

Endlich mobil

Führerschein machen

Der eigene Führerschein bedeutet Freiheit und Mobilität. Vorher sind jedoch noch einige Hürden zu nehmen. Zum Beispiel müssen Sie Führerschein und Auto finanzieren.

Führerschein-Klassen B und BE

Mit 16,5 Jahren können Sie sich bei Ihrer Fahrschule für das "Begleitete Fahren" anmelden. Ihre Erziehungs-Berechtigten müssen zustimmen und die Fahrschule muss einen Antrag beim Verkehrsamt stellen. Sobald Sie die Fahrprüfung bestanden haben und 17 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Prüfungs-Bescheinigung. Zusammen mit einer Begleitperson sind Sie nun mobil. Der EU-Karten-Führerschein wird Ihnen mit 18 Jahren ausgehändigt.

Begleitperson

Mindestens eine Begleitperson steht Ihnen als Berater und Helfer zur Seite. Der Name der Person ist in die Prüfungs-Bescheinigung einzutragen. Folgende Anforderungen werden an die Begleitperson gestellt:
 
  • Mindestalter: 30 Jahre,
  • Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE liegt seit mindestens fünf Jahren vor,
  • nur maximal drei Punkte im Verkehrs-Zentralregister in Flensburg.