EBICS: Bankrechnerschlüsselwechsel

Am Wochenende 10. und 11. Juli 2021

Im Rahmen von den Sicherheitsempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Anforderungen zu PSD2 und mit der Unterstützung von EBICS 3.0 ist ein Update des Bankrechnerschlüssels und eine Anhebung auf eine Schlüssellänge von 1024 auf 2048 Bit zwingend erforderlich.

Das bedeutet: Die EBICS Anwendung wird also noch sicherer für Sie.

 

Die Umstellung auf den Bankschlüssel mit einer Schlüssellänge von 2.048 findet am Wochenende 10. und 11. Juli 2021 statt.

Ab dem 11. Juli 2021 ist eine Übertragung mit dem alten Bankschlüssel und einer Schlüssellänge von 1.024 Bit nicht mehr möglich. Eine Einreichung oder Abholung von Aufträgen über den alten Bankschlüssel ist nach dem genannten Datum nicht mehr möglich, da die Schlüssel nicht mehr mit dem neu am Bankensystem hinterlegten Schlüssel (2.048 Bit) übereinstimmen.

Was ist zu tun?

Bei der ersten Übertragung nach der Änderung des Bankrechnerschlüssels erhält der Teilnehmer den technischen Returncode "EBICS_BANK_PUPKEY_UPDATE_REQUIRED". Dieser Vorgang muss im Regelfall lediglich in der Anwendung bestätigt werden.

Der neue Bankschlüssel wird mit Hilfe der Auftragsart "HPB" abgerufen und angezeigt – diesen können Sie dann abgleichen. Gemäß der EBICS-Spezifikation ist dies ein Standardverfahren und muss von jedem Kundenprodukt unterstützt werden. In den meisten Softwarelösungen erfolgt hierbei eine unterstützte Führung des Anwenders.

Die neuen gültigen "Hashwerte" der Bank und Ablaufbeschreibungen für gängige Zahlungsverkehrsprogramme finden Sie nachfolgend.

Falls Ihr Zahlungsverkehrsprogramm hier nicht aufgeführt ist, sollte das Procedere grundsätzlich gleich ablaufen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an den Lieferanten bzw. Hersteller Ihrer Software.

Neben den Anleitungen steht Nutzern unserer Zahlungsverkehrsprogramme auch unsere technische Serviceline unter der Rufnummer 0721/47666 - 4775 zur Verfügung.

Die neuen öffentlichen Bankschlüssels entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF-Dokument.