Bei der ersten Übertragung nach der Änderung des Bankrechnerschlüssels erhält der Teilnehmer den technischen Returncode "EBICS_BANK_PUPKEY_UPDATE_REQUIRED". Dieser Vorgang muss im Regelfall lediglich in der Anwendung bestätigt werden.
Der neue Bankschlüssel wird mit Hilfe der Auftragsart "HPB" abgerufen und angezeigt – diesen können Sie dann abgleichen. Gemäß der EBICS-Spezifikation ist dies ein Standardverfahren und muss von jedem Kundenprodukt unterstützt werden. In den meisten Softwarelösungen erfolgt hierbei eine unterstützte Führung des Anwenders.
Die neuen gültigen "Hashwerte" der Bank und Ablaufbeschreibungen für gängige Zahlungsverkehrsprogramme finden Sie nachfolgend.
Falls Ihr Zahlungsverkehrsprogramm hier nicht aufgeführt ist, sollte das Procedere grundsätzlich gleich ablaufen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an den Lieferanten bzw. Hersteller Ihrer Software.
Neben den Anleitungen steht Nutzern unserer Zahlungsverkehrsprogramme auch unsere technische Serviceline unter der Rufnummer 0721/47666 - 4775 zur Verfügung.
Die neuen öffentlichen Bankschlüssels entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF-Dokument.