Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitszeitanteil mind. 50 % beträgt, haben unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange die Möglichkeit das 13. Monatsgehalt in Urlaub umzuwandeln.
- Die Umwandlung erfolgt in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes pro Jahr (13. Monatsgehalt).
- Der Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten beträgt bei der Umwandlung des 13. Monatsgehaltes 20 Arbeitstage.
- Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Freizeitanspruch entsprechend der individuellen Teilzeitfaktors anteilig berechnet.
- Die dem Mitarbeiter/innen aufgrund Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag zu gewährenden Urlaubstage werden entsprechend erhöht.