- Feste Zinsen - bis zu 4,50 % p. a.
- Exklusives Angebot - bis zum 31.10.2023
- Mindestanlagebetrag 5.000 EUR
Bis zu 4,50 % p.a.

Sichere Geldanlage

Flexibel verfügbar

Top Verzinsung: Unser Kickstart Sparen
Legen Sie gleich im ersten Jahr mit bis zu 4,50 % Zinsen los!
Hier erhalten Sie Ihren exklusiven Wechselbonus: Mit dem Kickstart Sparen profitieren von einer hohen Verzinsung. Bis zu 4,50 % p. a. können Sie sich bei dieser flexiblen Geldanlage sichern.
Egal, ob Sie als Neukunde zur Hamburger Volksbank wechseln, oder unserem Hausbankmodell1 zugestimmt haben. Sie profitieren von diesem Angebot.
Wir beraten Sie gern!
Das ist unser Kickstart Sparen
Unser Angebot im Überblick

- Top Verzinsung: Bis zu 4,50 % p.a.
- Für Geldanlagen ab 5.000 Euro
- Für Neukunden und Kunden die dem Hausbankmodell1 zugestimmt haben.
- Sie sichern sich ihre Verzinsung mit einem Staffelzins für bis zu fünf Jahre.
- Flexible Laufzeit2: Sie können nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist von 21 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen.
- Befristet bis zum 31.10.2023
Konditionen bei Neuanlage
Neue Gelder3 können unbegrenzt zur Hamburger Volksbank transferiert und in diesem Produkt angelegt werden. Sichern Sie sich jetzt Ihren Konditionsvorteil.
Zinssatz / Jahr | Anlagedauer in Monaten |
4,50 % | Monat 1 - 12 |
2,50 % | Monat 13 - 24 |
2,10 % | Monat 25 - 36 |
2,05 % | Monat 37 - 48 |
2,00 % | Monat 49 - 60 |
Konditionen bei Bestandsumschichtungen
Bestehende Gelder4 bei der Hamburger Volksbank können bis zu einem
Anlagebetrag von 250.000 EUR angelegt werden.
Zinssatz / Jahr | Anlagedauer in Monaten |
4,15 % | Monat 1 - 12 |
2,15 % | Monat 13 - 24 |
2,00 % | Monat 25 - 36 |
2,00 % | Monat 37 - 48 |
2,00 % | Monat 49 - 60 |
Häufige Fragen zum Kickstart Sparen
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Sie können Ihr Geld für fünf Jahre in Kickstart Sparen anlegen.
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Ansparjahres. Die Gutschrift erfolgt auf dem Kickstart Sparen und wird wieder mitangelegt.
Ihre Hamburger Volksbank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Hamburger Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Hamburger Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
- Voraussetzung ist die Zustimmung zu unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.
- Das Angebot ist gültig für neue Gelder, die während der letzten 6 Monate nicht auf Konten der Hamburger Volksbank eG gebucht bzw. angelegt waren und jetzt seit maximal 10 Tagen auf einem unserer Konten verbucht sind.
- Das Angebot ist gültig für bestehende Gelder, welche zum jetzigen Zeitpunkt auf Konten der Hamburger Volksbank eG gebucht bzw. angelegt sind.