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Festgeld: SommerZins - Bis zu 2 % Zinsen p. a.

FestGeld

Unser SommerZins: Jetzt wird's heiß:

  • Bis zu 2,00 % Zinsen p. a.
  • Mindestanlage 5.000 Euro
  • Laufzeiten: 1, 3, 6 oder 12 Monate 
  • Verlängert bis zum 30.09.2025
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Konditionen

Wir bieten den SommerZins in vier Laufzeiten an. Die jeweiligen Konditionen erfahren Sie hier. 

Vier Schritte zu Ihrem SommerZins:

Online-Formular ausfüllen

Klicken Sie auf "Jetzt Geld anlegen!" und füllen Sie in wenigen Minuten die notwendigen Angaben aus. 

Identität sicher bestätigen

Um Ihr Konto vollständig zu schützen und alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, bitten wir Sie, Ihre Identität kurz zu bestätigen. Das geht ganz einfach und sicher von zu Hause aus mit unserem Partner IDnow

Geld einzahlen.

Der vorgesehene Anlagebetrag wird von Ihrem Konto automatisch eingezogen.

Fertig

Sobald das Geld eingegangen ist, beginnt Ihre Laufzeit und und Sie erhalten ihre Anlagebestätigung.

Gut zu wissen:

Dieses Angebot ist gültig für neue Gelder, die während der letzten 3 Monate, nicht auf Konten der Hamburger Volksbank  gebucht bzw. angelegt waren.


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In nur vier Schritten legen Sie hier Ihren SommerZins an. Profitieren Sie von unserem besten Angebot!

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Bei uns erhalten Sie eine Rundum-Beratung. Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Wunschtermin.

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Häufige Fragen zum SommerZins

Wie schnell komme ich im Bedarfsfall an mein Geld?
  • Die vereinbarte Laufzeit des SommerZins beträgt je nach gewählter Variante 1, 3, 6 oder 12 Monate. Eine vorzeitige Verfügung ist nicht vorgesehen.  

Kann ich beliebig viel Geld auf dem SommerZins anlegen?
  • Die Anlagesumme ist auf 2.000.000 € begrenzt. Der Mindestanlagebetrag liegt bei 5.000 €.

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?
  • Nein. Während der Laufzeit sind Einzahlungen nicht möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?
  • Die Zinsgutschrift erfolgt zum Ende der gewählten Laufzeit auf Ihr Konto.

Wie kann ich mein SommerZins kündigen?
  • Der SommerZins wird automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert. Wenn Sie dies nicht mehr wünschen, können Sie dies im Onlinebanking direkt am Konto ändern oder Ihren Berater bis max. 1 Werktag vor Fälligkeit innerhalb der Geschäftszeiten beauftragen, das das Geld auf Ihr angegebenes Referenzkonto gutgeschrieben wird. Ggf. erfolgt die Gutschrift mit wenigen Werktagen Verzögerung, sofern es sich weiterhin um eine externe Bankverbindung handelt. 

Wie sind meine Einlagen gesichert?
  • Ihre Hamburger Volksbank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?
  • Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.


    Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Hamburger Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

    Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

    Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?
  • Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Hamburger Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Hamburger Volksbank eG

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