- Ihr Start ins Wertpapiergeschäft
- Bis zu 2,50% Zinsen p. a.
auf dem Festgeld sichern - Servicegebühr von 1,29% p. a. auf den Depotwert
Gut kombiniert: Unser EinsteigerPlan
Ihr erster Schritt in eine nachhaltige Wertpapieranlage mit einem sicheren Festgeld an Ihrer Seite
"Einsteigen, bitte!" Egal, ob am Hauptbahnhof, am Dammtor oder in Altona: Wenn Sie Ihre Abfahrt nicht verpassen wollen, gilt es, bei diesen Worten nicht zu zögern. Mit unserem EinsteigerPlan machen Sie sich einfach und sicher auf den Weg zu nachhaltigen Geldanlagen und attraktiven Zinsen. Kosten fallen in Form einer jährlichen Servicegebühr an. Wir unterstützen Sie mit unserer persönlichen Beratung von Beginn an tatkräftig. Also, worauf warten Sie noch? Einsteigen, bitte!
Ihr EinsteigerPlan: Festgeld + nachhaltige Wertpapieranlage
Sicher, einfach und fest miteinander verbunden: Durch ein gut verzinstes Festgeld abgesichert, können Sie erste Erfahrungen im Wertpapiergeschäft sammeln. Sie profitieren doppelt:
Feste Verzinsung und ...
mit unserem Festgeld:
- Profitieren Sie von einer festen Verzinsung bis zu 2,50% Zinsen p. a.
- Investieren Sie Beträge in Höhe von 5.000 Euro bis 20.000 Euro
- Gewinnen Sie an Planungssicherheit mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren
- Nutzen Sie diese Sicherheit für Ihre Zukunft
... nachhaltige Geldanlage
mit unserer Wertpapieranlage:
- Verwenden Sie eine Fondsvermögensverwaltung der Union Investment
- Wählen Sie eigenständig eine Strategie für Ihr erstes Depot aus und genießen Ihre Entscheidungsfreiheit
- Zahlen Sie eine Servicegebühr von 1,29% p. a. auf den Depotwert für Ihre Fondsvermögensverwaltung
- Nutzen Sie VermögenPlus nachhaltig für Ihre Fondsanlage
Gehört fest zusammen: Ihre Sparrate und die Verzinsung Ihres Festgeldes
Je höher Ihre monatliche Sparrate auf der Wertpapieranlage ist, desto höher ist Ihr Zinsatz bei der dazugehörigen Festgeldanlage.
Verzinsung des Festgeldes (p. a.) | Höhe der Sparrate (mtl.) |
2,20% | Ab 100 Euro |
2,35% | Ab 200 Euro |
2,50% | Ab 300 Euro |
Chancen und Risiken der Fondsvermögensverwaltung VermögenPlus nachhaltig und der eingesetzten Fonds im Einzelnen
Das sollten Sie bei VermögenPlus nachhaltig beachten
Im Rahmen der Vermögensverwaltung kann der Verwalter nach eigenem Ermessen Anlageentscheidungen für das Investment des Kunden treffen. Obwohl der Vermögensverwalter dabei verpflichtet ist, gemäß den vereinbarten Anlagerichtlinien und zum Vorteil des Kunden zu handeln, kann der Verwalter Fehlentscheidungen treffen. Sie sind überdies im Rahmen der Vermögensverwaltung den Risiken der einzelnen Finanzinstrumente, in die investiert wird, ausgesetzt. So besteht unter anderem das Risiko marktbedingter Kursschwankungen. Weiterhin existieren spezielle Risiken bei einzelnen Anlageklassen und Investmentfonds, zum Beispiel ein Liquiditätsrisiko oder Wechselkursrisiko. Daher kann der Wert Ihrer Geldanlage fallen oder steigen und es kann zu Verlusten des eingesetzten Kapitals kommen. Das damit verbundene Risiko ist auf die angelegte Summe beschränkt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre individuelle Nachhaltigkeitsvorstellung von der Anlagepolitik abweichen kann.
Rechtliche Hinweise
Allein maßgebliche Rechtsgrundlage für die Vermögensverwaltung in VermögenPlus nachhaltig ist die Rahmenvereinbarung VermögenPlus nachhaltig der Hamburger Volksbank, die Sie jederzeit kostenlos in deutscher Sprache auf der Website der Hamburger Volksbank einsehen können. Dieser können Sie auch dienstleistungsspezifische Informationen entnehmen. Die Eröffnung eines UnionDepots ist erforderlich. Rechtsgrundlage für UnionDepot sind die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zusatzvereinbarungen und Sonderbedingungen der Union Investment Service Bank AG, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG erhalten. Diese Marketingmitteilung stellt weder eine Handlungsempfehlung noch eine Anlageberatung durch die Hamburger Volksbank dar. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 5. Juli 2023, soweit nicht anders angegeben.
Wichtige Hinweise
Die auf dieser Seite angebotenen Informationen enthalten lediglich allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten und -dienstleistungen. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Chancen, Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Hamburger Volksbank eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
Das Festgeld ist ausschließlich in Kombination mit VermögenPlus nachhaltig der Union Investment erwerbbar.
Finden Sie Ihre ideale Geldanlage
Entdecken Sie mit unserem Anlagefinder die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse – einfach, schnell und persönlich zugeschnitten. Starten Sie jetzt Ihre Reise zu finanziellen Zielen.
Häufige Fragen zum EinsteigerPlan
Die Zinsgutschrift des Festgeldes erfolgt jeweils zum Ende eines Jahres auf Ihr Referenzkonto bei der Hamburger Volksbank.
Ihre Hamburger Volksbank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Hamburger Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Hamburger Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.