Attraktiv verzinst

Langfristige Zinssicherheit

Teilverfügung möglich

Das persönlichste Festgeld Hamburgs

So sicher: Bei unserem Große Freiheit FestGeld entscheiden Sie, wie flexibel Sie bei Ihrer Zinsanlage sein wollen!

Gehen Sie auf Nummer sicher, mit unserem Große Freiheit FestGeld. Sie legen Ihr Geld gut verzinst für 5 Jahre an. Wir bieten Ihnen das Flex-Modul sowie unser Sicherheitsversprechen. Denn wir versprechen Ihnen, dass Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit) auf Ihr gesamtes Geld zugreifen können. Egal wann.
Mit dem Flex-Modul verfügen Sie einmalig über einen vereinbarten Teilbetrag, wenn Sie etwa eine neue Waschmaschine benötigen. Das macht das Große Freiheit FestGeld zum persönlichsten Festgeld Hamburgs! Wir beraten Sie gern!

Das Große Freiheit FestGeld: So persönlich wie Sie und sicher flexibel

  • Beim Große Freiheit FestGeld entscheiden Sie, wie flexibel Sie sein wollen.
  • Nach unerwarteten Ereignissen greift unser Sicherheitsversprechen.
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Mindestanlagebetrag: 5.000 Euro

Gehört auch fest zusammen: Dank Hausbankstatus zum besseren Zinssatz

Mindestens 2,00% p. a. für Kunden ohne Hausbankmodell und bis zu 2,50% p. a. im Gold - und Platinstatus. Je höher Ihr Hausbankstatus, desto höher Ihr Zinssatz.

Ihre Konditionen

Kondintionen des Große Freiheit FestGeldes

Unser Flexmodul

Mit dem "Große Freiheit FestGeld" entscheiden Sie, über welchen Anteil Ihres Geldes Sie, ohne Nennung eines Grundes, verfügen können wollen. Wählen Sie zwischen den folgenden Optionen.

  • Maximale Rendite: Falls Flexibilität für Sie weniger relevant ist und Sie das Maximum aus Ihrer Geldanlage herausholen möchten, wählen Sie diese Option.
  • Erhöhte Flexibilität: Sie können bis zu 25% des Anlagebetrages verfügen. Diese Option führt zu einer leichten Reduktion des Zinssatzes.

Finden Sie Ihre ideale Geldanlage

Entdecken Sie mit unserem Anlagefinder die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse – einfach, schnell und persönlich zugeschnitten. Starten Sie jetzt Ihre Reise zu finanziellen Zielen.

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Häufige Fragen zum Große Freiheit FestGeld

Wie schnell komme ich im Bedarfsfall an mein Geld?

Die Laufzeit Ihres Große Freiheit FestGeld beträgt fünft Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie  - abhängig von ihrem persönlichen Flexibilitätsramen - eine Teilverfügung vornehmen. Wenn bei Ihnen unser Sicherheitsversprechen greift, zahlen wir Ihnen den kompletten Betrag aus.

Was ist das Sicherheitsversprechen?

Im unserem Große Freiheit FestGeld ist das Versprechen enthalten, dass Sie in folgenden Fällen vorzeitig über den kompletten Anlagebetrag verfügen können:

  • Todesfall

  • Schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit

  • Arbeitslosigkeit

  • Scheidung

  • Geburt eines Kindes

Kann ich beliebig viel Geld auf dem Große Freiheit FestGeld anlegen?

Der Mindestanlagebetrag beträgt 5.000 Euro. Einen Höchstbetrag gibt es nicht.

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein, während der Laufzeit sind keine Zuzahlungen möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich nach Ablauf eines Anlagejahres.  

Wie kann ich mein Große Freiheit FestGeld kündigen?

Wenden Sie sich an Ihren Berater / Ihre Beraterin. Die entsprechende Auszahlung wird dann veranlasst.

Wie sind meine Einlagen gesichert?

Ihre Hamburger Volksbank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Hamburger Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Hamburger Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.