- Top-Zins von bis zu 3,50% p. a.
- Jährliche Auszahlung im attraktiven Stufenmodell möglich.
- Bündel aus drei Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten.
Stufe für Stufe mit unserer Zinstreppe
Top-Verzinsung von bis zu 3,50% p. a. in Kombination mit einem attraktiven Stufenmodell!
Mit unserer Zinstreppe genießen Sie gute Aussichten - genau wie im Blankeneser Treppenviertel. Denn dieser Top-Zins spricht für sich. Legen Sie Ihr Geld sicher und zukunftsorientiert mit bis zu 3,50% p. a. an und entscheiden Sie jährlich: Nehmen Sie die nächste Stufe, oder wollen Sie sich Ihr Geld auszahlen lassen!? Wir beraten Sie gern.
Unsere Zinstreppe im Überblick:
Die Zinstreppe kombiniert drei Festgeldkonten, die jährlich aufeinander aufbauen. Sie entscheiden am Ende einer jeden Laufzeit ganz flexibel, ob Sie über das jeweilige Guthaben verfügen möchten.
- Unser Top-Zins: Bis zu 3,50% p. a. im ersten Jahr.
- In unserem attraktiven Stufenmodell legen Sie Ihr Kapital für drei Jahre an und Ihre Anlagesumme wird gleichmäßig auf drei Konten aufgeteilt (Laufzeit: 1, 2 und 3 Jahre).
- Sie entscheiden selbst: Möchten Sie am Ende einer jeden Laufzeit Ihr Geld auszahlen lassen, oder möchten Sie es zu einem attraktiven Zins für drei Jahre verlängern.
- Mindestanlage 15.000 Euro.
Konditionen
Laufzeit des jeweiligen Festgeldkontos | Verzinsung p. a. |
1 Jahr | 3,50% |
2 Jahre | 1,75% |
3 Jahre | 1,75% |
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Häufige Fragen zur Zinstreppe
Sie können sich Ihr Guthaben zum Ende einer jeden Laufzeit auszahlen lassen. Über drei Jahre können Sie jedes Jahr ein Drittel Ihres Guthabens auszahlen lassen. Zwischen diesen Zeitpunkten ist eine Verfügung nicht möglich.
Vor Ende der jeweiliigen Laufzeit teilen Sie uns mit, dass Ihr Guthaben ausgezahlt werden soll. In diesem Fall wird dieser Anteil Ihrer Anlagesumme ausgezahlt. Verzichten Sie auf die Auszahlung wird Ihre Geldanlage für drei Jahre verlängert.
Die Zinsen werden jährlich nach Ablauf eines Anlagejahres ausgezahlt.
Wenden Sie sich rechtzeitig, spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit, an Ihren Berater, welcher die Auszahlung bei Fälligkeit auf Ihr Konto bei der Hamburger Volksbank veranlassen wird. Außerhalb der Geschäftszeiten ist keine Verarbeitung möglich.
Ihre Hamburger Volksbank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Hamburger Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Hamburger Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.