Hamburger Volksbank Stiftung

Gemeinsam mit Stiftern Gutes tun!

Wirtschaftlicher Erfolg muss den Menschen dienen. Als Genossenschaftsbank verbinden wir unser tägliches Handeln seit jeher mit gesellschaftlich verantwortlichem Engagement. Eigeninitiative, solidarische Selbsthilfe und regionale Verankerung sind die Wurzeln der genossenschaftlichen Unternehmensidee und die Basis unseres vielfältigen Engagements in und für die Metropolregion Hamburg. Aus dieser Überzeugung heraus unterstützen wir Stifterinnen und Stifter.

Häufige Fragen

Welche Arten von Stiftungen gibt es?

Stiftungen bieten eine Fülle von Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Die bekanntesten Stiftungsarten sind die gemeinnützige Stiftung zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke, die Familienstiftung zur langfristigen finanziellen Versorgung der Stifterfamilie sowie die Unternehmensstiftung. Diese kann zum Beispiel dem Zweck dienen, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des Unternehmensgründers in seinem Sinne weitergeführt wird.

Für wen ist eine Stiftung sinnvoll?

So verschieden die Wünsche von Stiftern sind, so unterschiedlich sind die Wege, diese Wünsche zu realisieren. Denn neben der eigenen Stiftung gibt es weitere Möglichkeiten, sich finanziell für die Gesellschaft zu engagieren – etwa durch eine Spende oder eine Zustiftung. Eine Stiftung eignet sich für Menschen, die zu Lebzeiten aktiv gestalten, mit Engagement, Leidenschaft und Durchhaltevermögen ihre Ziele verfolgen und dabei autonom entscheiden wollen, welche Projekte langfristig mit ihrem Vermögen gefördert werden.

Ausgangspunkt vieler Stiftungsüberlegungen ist aber auch die Frage der Unternehmensnachfolge. Insbesondere dann, wenn Nachfolger fehlen, kommen für Unternehmer stiftungsbezogene Lösungen in Betracht – unabhängig von gemeinwohlorientierten Zielsetzungen.

Wie groß sollte das Stiftungsvermögen mindestens sein?

Ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, ein "millionenschweres" Vermögen somit nicht Voraussetzung. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung der Stiftungsziele sicherzustellen. Sofern für die Stiftung nicht ein Mindestvermögen von 500.000 Euro zur Verfügung steht, sollte über die Gründung einer Treuhandstiftung oder über eine Zustiftung nachgedacht werden. Empfehlenswert ist grundsätzlich, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später kann das Stiftungskapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöht werden. Diese Vorgehensweise sichert ausreichend finanziellen Spielraum für private Zwecke.

Bleibt das in die Stiftung eingebrachte Kapital dauerhaft erhalten?

Ja. Der dauerhafte Erhalt des Kapitals ist eines der wesentlichen Merkmale einer Stiftung. Nur so kann die Verwirklichung der Stiftungszwecke langfristig gelingen. Neben liquiden Vermögenswerten wie Wertpapieren können auch Immobilien auf die Stiftung übertragen werden. Eine Nutzung dieser Vermögenswerte zu privaten Zwecken ist mit Anerkennung der gemeinnützigen Stiftung in der Regel nicht mehr möglich.

Welche Vorteile bietet eine Stiftungsgründung?

Es gibt zahlreiche Vorteile: Sie können persönliche Wertvorstellungen und Ziele verwirklichen, nachhaltig in die Zukunft investieren, Ihr Lebenswerk erhalten, aufgebautes Vermögen sichern, (Unternehmens-)Nachfolge regeln oder steuerliche Vorteile nutzen.

Welche Vorüberlegungen stellen wir gemeinsam in der Stiftungsberatung an?

 

  • Wie soll meine Stiftung in ihren Umrissen gestaltet werden?
  • Wollen Sie allein stiften?
  • Oder wollen Sie mit anderen stiften?
  • Mit wie viel Kapital wollen Sie die Stiftung ausstatten?
  • Wollen Sie ihr direkt das endgültige Stiftungsvermögen zuwenden?
  • Oder soll die Stiftung zunächst einen Teilbetrag und später weitere Zuwendungen erhalten?
  • Welchem Zweck soll die Stiftung dienen?
  • Kann dieser Zweck gemeinnützig ausgestattet werden?
  • Ist die Zweckverwirklichung realisierbar, praktikabel und zukunftsoffen?
  • Wie soll die Organisation der Stiftung ausgestattet sein?
  • Wollen Sie als Stifter selbst im Vorstand mitwirken, bzw. wer kommt infrage?
  • Was geschieht im Erbschaftsfall?