- Mein Lebenswerk fortsetzen
- Individuelle Stiftungslösungen
- Ganzheitliche Beratung und Begleitung
Hamburger Volksbank Stiftung
Gemeinsam mit Stiftern Gutes tun!
Wirtschaftlicher Erfolg muss den Menschen dienen. Als Genossenschaftsbank verbinden wir unser tägliches Handeln seit jeher mit gesellschaftlich verantwortlichem Engagement. Eigeninitiative, solidarische Selbsthilfe und regionale Verankerung sind die Wurzeln der genossenschaftlichen Unternehmensidee und die Basis unseres vielfältigen Engagements in und für die Metropolregion Hamburg. Aus dieser Überzeugung heraus unterstützen wir Stifterinnen und Stifter.
Stiftung
„Für die Menschen vor Ort da sein.“ – Die Hamburger Volksbank Stiftung
Mit der Gründung der Hamburger Volksbank Stiftung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem Namen Gutes zu tun und nach Ihrem persönlichen Anliegen Verantwortung zu übernehmen.
Wir unterstützen das Engagement von Stiftern, die mit Herz und Leidenschaft hinter ihren Projekten stehen. Als Gründungshelfer, Wegbereiter und Verwalter wollen wir helfen, gemeinnützige Ideen zum Wohle der Gesellschaft voranzutreiben. Und wir wollen dazu anstiften, Gutes zu tun. Indem wir Sie zu einer Spende an eine Stiftung motivieren, deren Förderschwerpunkt zu Ihnen als Privatperson, Unternehmen oder Institution passt. Indem wir Sie für einen Stiftungsgedanken begeistern, für den Sie sich nicht nur finanziell, sondern auch persönlich einsetzen.
Der Stiftungszweck der Hamburger Volksbank Stiftung ist breit angelegt. So können Sie sich in unterschiedlichem Umfang und auf vielfältige Art beteiligen: mit einem finanziellen Beitrag für unsere stiftungseigenen Projekte oder mit Ihrer eigenen Stiftung, die von der Hamburger Volksbank Stiftung treuhänderisch verwaltet wird.
Die Hamburger Volksbank Stiftung engagiert sich in folgenden Bereichen:
- Kunst und Kultur
- Wissenschaft und Bildung
- Sport und Gesundheit
- Heimat- und Landschaftspflege
- Jugend- und Altenhilfe
- Tier- und Naturschutz
Stiftungsberatung
„Meine persönliche Handschrift“ – Die individuelle Errichtung einer Stiftung
Die Stiftung gewinnt über ihre Zweckausrichtung ihren besonderen Sinn. Daher ist es für Sie als Stifter besonders wichtig, hierzu eine konkrete Vorstellung zu entwickeln. Welche Ziele wollen Sie mit der Vermögensausstattung erreichen, welche Struktur soll die Stiftung haben? Möglich ist grundsätzlich auch, sich an einer bestehenden Stiftung zu beteiligen oder ein Stiftungsvermögen einem Treuhänder zu überlassen.
Wie auch immer Sie sich entscheiden – ob Sie aus Ihrem privaten Vermögen stiften oder Firmengewinne gemeinnützig einsetzen wollen, mit der Hamburger Volksbank Stiftung bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Stiftungsberatung und -betreuung.
- Gründung und Umsetzung Ihrer Stiftungsidee
- Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht
- Anlagekonzepte für Stiftungsvermögen
- Zustiftungen oder eine einfache Spende an unsere Treuhandstiftungen
- Verwaltung von treuhänderischen Stiftungen sowie Betreuung von selbstständigen Stiftungen
- Testamentsberatung: Durch ein Testament kann vorhandenes Vermögen gemeinnützigen Projekten oder Ihrer eigenen Stiftung zur Verfügung gestellt werden
- Testamentsvollstreckung
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Errichtung Ihrer Stiftung, damit Sie Ihre Initiative schnell, einfach und unkompliziert zum Wohle der Gemeinschaft realisieren können.
Gremien
„Wir möchten das kulturelle, gesellschaftliche und soziale Leben in unserer Stadt nachhaltig fördern – gemeinsam mit Stiftern für Hamburg Gutes tun.“
Vorstand Hamburger Volksbank
Mitglieder des Stiftungsvorstandes
Mitglieder des Stiftungsrates
- Enno Emmerinck
- Holger Cassens
- Walter Stüven
Treuhandstiftungen
„Wir möchten helfen, dass eine Ausbildung nicht an wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. der Herkunft oder dem aktuellen Zeugnis eines jungen Menschen scheitert.“
Gabriele-Karola und Martin Hill
Eine Stiftung verfolgt ihre Zwecke generell nur mit den Erträgen aus der Verwaltung ihres Vermögens, daher ist eine effektive Zweckerfüllung erst ab einem gewissen Mindestkapital realistisch möglich. Für kleinere Stiftungsvermögen eignet sich deshalb vor allem die Treuhandlösung. Der Stifter profitiert in diesem Fall von dem Wissen des Treuhänders zur Stiftungsverwaltung und Zweckverwirklichung und spart Kosten für den organisatorischen Aufwand.
Die Hamburger Volksbank Stiftung betreut und verwaltet als Treuhänderin u.a.:
Dr. Erwin Böhm - Stiftung
Stifter: Ruth Böhm
Gründung: 2016
Zweck: Förderung der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in der Metropolregion Hamburg.
Gabriele-Karola und Martin Hill - Stiftung
Stifter: Gabriele-Karola und Martin Hill
Gründung: 2010
Zweck: Unterstützung von Schülern, Auszubildenden und Studierenden und damit ein wesentliches Element der Begabtenförderung
Gertrud Angerstein-Deibel und Wilhelm Deibel - Stiftung
Stifter: Fredy Angerstein
Gründung: 2011
Zweck: Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur, vor allem der darstellenden Künste in der Metropolregion Hamburg sowie mildtätiger Zwecke bei der Unterstützung von bedürftigen Schauspielern. Insbesondere wird dieser verwirklicht durch die Gewährung von Stipendien, welche die Ausbildung von jungen Menschen in Tanz, Gesang und Schauspiel ermöglichen, finanzielle Zuwendungen an Theater und Institutionen, die Schauspieler, Tänzer und Sänger ausbilden, die Unterstützung von kranken, behinderten, mittellosen oder suchtkranken Schauspielern gemäß Richtlinien, sowie die Bezahlung von Unterbringungskosten von kranken, behinderten, mittellosen oder suchtkranken Schauspielern in Heimen und Pflegeeinrichtungen.
Ingeborg und Heinz Sauermann - Stiftung
Stifter: Margret und Dieter Wulf
Gründung: 2013
Zweck: Förderung der empirisch/experimentellen Forschung und Berufsbildung in den Wirtschaftswissenschaften, auch in der Metropolregion Hamburg. Gleichwohl auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung des Stiftungszweckes.
Marion und Eggert Schlüter - Stiftung
Stifter: Marion und Eggert Schlüter
Gründung: 2013
Zweck: Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der Wissenschaft und Forschung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege und mildtätiger Zwecke insbesondere von Kindern und Jugendlichen in der Metropolregion Hamburg. Gleichwohl auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung des Stiftungszweckes.
Rita und Peter Möller - Stiftung
Stifter: Rita und Peter Möller
Gründung: 2015
Zweck: Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die Unterstützung der Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des Tierschutzes in der Metropolregion Hamburg. Gleichwohl auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung des Stiftungszweckes.
Partnerschaften
Brücken für Kinder e.V.
Wir wollen dazu anstiften, Gutes zu tun - wie auch Brücken für Kinder e.V. , mit seinen zahlreichen Förderern und Brückenbauern aus Hamburgs Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien.
Diesem gemeinnützigen Verein, der als starke Unterstützer- und Netzwerkplattform Förderer mit ausgewählten privaten Förderprojekten zusammenbringt, liegen besonders sozialpädagogisch ausgerichtete Musik-, Kreativ- und Präventionsprojekte am Herzen.
Das Ziel unserer gemeinsamen Förderarbeit ist die besondere Umsetzungsqualität und eine nachhaltige Zukunftssicherung.
Lassen Sie uns gemeinsam gezielte und nachhaltige Unterstützung leisten und Brücken für Kinder bauen. "Man kennt sich".
Hamburger Spendenparlament e.V.
Gemeinsam mit dem Hamburger Spendenparlament wollen wir anstiften, Gutes zu tun.
1996 wurde auf Initiative des damaligen Landespastors Dr. Stephan Reimers gemeinsam mit sozial engagierten Bürgern das Hamburger Spendenparlament gegründet, um denjenigen Menschen in unserer Stadt zu helfen, die in Armut, Obdachlosigkeit und Isolation leben oder davon bedroht sind.
Lassen Sie uns gemeinsam helfen für unsere Stadt und ihre Menschen, "Man kennt sich".
Hier erfahren Sie mehr über die Hamburger Volksbank Stiftung
Häufige Fragen
Stiftungen bieten eine Fülle von Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Die bekanntesten Stiftungsarten sind die gemeinnützige Stiftung zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke, die Familienstiftung zur langfristigen finanziellen Versorgung der Stifterfamilie sowie die Unternehmensstiftung. Diese kann zum Beispiel dem Zweck dienen, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des Unternehmensgründers in seinem Sinne weitergeführt wird.
So verschieden die Wünsche von Stiftern sind, so unterschiedlich sind die Wege, diese Wünsche zu realisieren. Denn neben der eigenen Stiftung gibt es weitere Möglichkeiten, sich finanziell für die Gesellschaft zu engagieren – etwa durch eine Spende oder eine Zustiftung. Eine Stiftung eignet sich für Menschen, die zu Lebzeiten aktiv gestalten, mit Engagement, Leidenschaft und Durchhaltevermögen ihre Ziele verfolgen und dabei autonom entscheiden wollen, welche Projekte langfristig mit ihrem Vermögen gefördert werden.
Ausgangspunkt vieler Stiftungsüberlegungen ist aber auch die Frage der Unternehmensnachfolge. Insbesondere dann, wenn Nachfolger fehlen, kommen für Unternehmer stiftungsbezogene Lösungen in Betracht – unabhängig von gemeinwohlorientierten Zielsetzungen.
Ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, ein "millionenschweres" Vermögen somit nicht Voraussetzung. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung der Stiftungsziele sicherzustellen. Sofern für die Stiftung nicht ein Mindestvermögen von 500.000 Euro zur Verfügung steht, sollte über die Gründung einer Treuhandstiftung oder über eine Zustiftung nachgedacht werden. Empfehlenswert ist grundsätzlich, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später kann das Stiftungskapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöht werden. Diese Vorgehensweise sichert ausreichend finanziellen Spielraum für private Zwecke.
Ja. Der dauerhafte Erhalt des Kapitals ist eines der wesentlichen Merkmale einer Stiftung. Nur so kann die Verwirklichung der Stiftungszwecke langfristig gelingen. Neben liquiden Vermögenswerten wie Wertpapieren können auch Immobilien auf die Stiftung übertragen werden. Eine Nutzung dieser Vermögenswerte zu privaten Zwecken ist mit Anerkennung der gemeinnützigen Stiftung in der Regel nicht mehr möglich.
Es gibt zahlreiche Vorteile: Sie können persönliche Wertvorstellungen und Ziele verwirklichen, nachhaltig in die Zukunft investieren, Ihr Lebenswerk erhalten, aufgebautes Vermögen sichern, (Unternehmens-)Nachfolge regeln oder steuerliche Vorteile nutzen.
- Wie soll meine Stiftung in ihren Umrissen gestaltet werden?
- Wollen Sie allein stiften?
- Oder wollen Sie mit anderen stiften?
- Mit wie viel Kapital wollen Sie die Stiftung ausstatten?
- Wollen Sie ihr direkt das endgültige Stiftungsvermögen zuwenden?
- Oder soll die Stiftung zunächst einen Teilbetrag und später weitere Zuwendungen erhalten?
- Welchem Zweck soll die Stiftung dienen?
- Kann dieser Zweck gemeinnützig ausgestattet werden?
- Ist die Zweckverwirklichung realisierbar, praktikabel und zukunftsoffen?
- Wie soll die Organisation der Stiftung ausgestattet sein?
- Wollen Sie als Stifter selbst im Vorstand mitwirken, bzw. wer kommt infrage?
- Was geschieht im Erbschaftsfall?