"Wer Altbau sagt, muss
Jetzt Termin vereinbarenModernisierung mit Bausparen vorbereiten
1. Planen
Überlegen Sie, welche Modernisierungen Sie zukünftig an Ihrer Immobilie durchführen wollen.
2. Termin vereinbaren
Online oder vor Ort: Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Infogespräch mit uns.
3. Beraten lassen
Anhand Ihrer Pläne empfehlen wir Ihnen den passenden Bausparvertrag, informieren Sie umfassend und füllen Ihren Bausparantrag aus.
4. Bausparen
Mit Ihren Sparleistungen und staatlichen Förderungen (einkommensabhängig) bauen Sie gezielt Eigenkapital auf. Zudem sichern Sie sich so den Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen.
Gut investierte Zeit: der kostenlose Gebäude-Check
Wenn Sie die Energiekosten für Ihre Immobilie senken möchten, empfehlen wir Ihnen zunächst den Gebäude-Check der Bausparkasse Schwäbisch Hall. In etwa 10 Minuten hilft er Ihnen herauszufinden, mit welcher Maßnahme Sie Geld sparen und wie viel staatliche Förderung Sie einplanen können.
So gehen Sie vor:
- Termin vereinbaren
- Baujahr und Wohnfläche Ihrer Immobilie bereithalten
- Gebäude-Check machen
Was Sie grundsätzlich erhalten:
- Bewertung der Energie-Effizienzklasse
- Kostenschätzung fürs Modernisieren
- Informationen zu möglicher Energie- und Kostensenkung
- Überblick über Fördermittel
- Berechnung der Wirtschaftlichkeit
Was Sie auf Wunsch bekommen:
- Suche nach einer für Sie passenden Energieberaterin oder einem Energieberater
- Ihren persönlichen Finanzierungsplan
So viel sparen Sie durch eine energetische Modernisierung
| Vorhaben | Kosten* | Ersparnis |
|---|---|---|
| 1 Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung inklusive Eigenverbrauch | ab 20.000 € | bis zu 27 % |
| 2 Neue klimafreundliche Heizung, beispielsweise eine Wärmepumpe | ab 20.000 € | bis zu 30 % |
| 3 Fassadendämmung mit Hartschaum | ab 30.000 € | bis zu 18 % |
| 4 Dachdeckung mit Betondachsteinen | ab 20.000 € | bis zu 8 % |
*Alle Angaben sind ungefähre Werte.
Nutzen Sie staatliche Fördermittel
Unabhängig davon, wie die Politik die Weichen rund ums Wohneigentum stellt: Mit einer energetischen Modernisierung sparen Sie Energie, schonen Ihren Geldbeutel und steigern den Wert Ihrer eigenen vier Wände. Verschiedene Fördermittel vom Staat gibt's obendrauf.
KfW-Förderung
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die energetische Modernisierung Ihres Gebäudes. Es gibt zum Beispiel Zuschüsse für eine klimafreundliche Heizung oder günstige Kredite für umfangreiche Modernisierungen, die den KfW-Effizienzhaus-Standards entsprechen.
BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu zählen beispielsweise das Dach, die Fassade oder die Fenster. Bei bestimmten Anschaffungen, Inspektionen, Wartungen, Montagen und Installationen können Sie ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten. Sofern Sie Fachleute zur energetischen Beratung oder Baubegleitung beauftragen, gibt es auch hierfür eine Förderung.
Steuerliche Förderung
Der Staat gewährt steuerliche Ermäßigungen für die energetische Modernisierung von Gebäuden, die mindestens 10 Jahre alt sind.1 Diese Förderung lässt sich nicht mit der KfW- und BAFA-Förderung kombinieren.
Riester-Förderung
Als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Riester-Guthaben oder Ihr Wohn-Riester-Bauspardarlehen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung verwenden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Wände dämmen oder Ihre Heizungsanlage optimieren.
Mit Bausparen intelligent vorsorgen – wir zeigen, wie's geht
Modernisieren Sie Ihre vier Wände gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall, um Energieverbrauch und Kosten zu reduzieren. Ein Bausparvertrag kann sich dabei lohnen:
- Guthabenverzinsung in Höhe von 0,45 Prozent (inklusive eines Zinsplus in Höhe von 0,25 Prozent) im Tarif FuchsEco2
- Beim Bauspardarlehen Zinsvorteil in Höhe von 0,35 Prozent für energetische Modernisierung im Tarif FuchsEco3
- Gleichbleibende Raten für die gesamte Laufzeit
- Optional: Sondersparzahlungen oder Sondertilgungen
- Darlehen bis zu 50.000 Euro ohne Grundschuld für Eigentümerinnen oder Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie4
Tipp
Wir empfehlen Ihnen, monatlich mit 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorzusorgen und damit Eigenkapital anzusparen.
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1 Paragraf 35c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
2 Weitere Voraussetzungen Paragraf 3 ABB; die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
3 FuchsEco kann nur für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung verwendet werden (siehe Vereinbarung „Energetische Verwendung gemäß Paragraf 1 Abs. 4 ABB“).
4 Es gelten weitere Voraussetzungen.
