Attraktiv verzinst

Sichere Geldanlage

Flexibel verfügbar

Top-Verzinsung: Unser Große Freiheit ZinsDoppel

Profitieren Sie von bis zu 2,25% Zinsen p. a. + 2,55% Zinsen p. a.

Manche Dinge gehören in Hamburg einfach zusammen! Franz & Brötchen - David & Wache - Reeper & Bahn. Wieso sollten Sie sich also für Ihr Geld mit nur einem Zins zufrieden geben?! Unser Große Freiheit ZinsDoppel bietet Ihnen die Top-Vorteile von einem Tagesgeld und einem Kündigungsgeld in einem Produkt: Verfügen Sie flexibel über Ihr Gespartes und sichern Sie sich gleichzeitig eine gute Verzinsung für Ihr Geld.

Wir beraten Sie gern!

Unser Große Freiheit ZinsDoppel: Tagesgeld + Kündigungsgeld

Jederzeit verfügbar und...

mit unserem Tagesgeld:

  • Profitieren Sie von einer Top-Verzinsung bis zu 2,25% p. a.
  • Erhalten Sie eine Verzinsung ab dem ersten Cent für eine Anlagesumme von 2.500€ bis 50.000€
  • Gewinnen Sie an Flexibilität und verfügen jederzeit über
    Ihr Geld

... besonders gut verzinst

mit unserem Kündigungsgeld:

  • Sichern Sie sich eine attraktive Verzinsung bis zu 2,55% p. a.
  • Genießen Sie die zweite Top-Verzinsung ab dem ersten Cent für eine Anlagesumme von 2.500€ bis 100.000€
  • Verfügen Sie innerhalb einer kurzen Kündigungsfrist von 35 Tagen über Ihr Geld

Gehört auch fest zusammen: Dank Hausbankstatus zum besseren Zinssatz

Je höher Ihr Status, desto mehr Doppel-Zins erhalten Sie: mindestens 1,25% p. a. + 1,50% p. a. (im Basiszins ohne Hausbankmodell) bis zu maximal 2,25% p. a. + 2,55% p. a. (im Platinstatus)

Tagesgeld

Kündigungsgeld

Finden Sie Ihre ideale Geldanlage

Entdecken Sie mit unserem Anlagefinder die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse – einfach, schnell und persönlich zugeschnitten. Starten Sie jetzt Ihre Reise zu finanziellen Zielen.

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Häufige Fragen zum Große Freiheit ZinsDoppel

Wie schnell komme ich im Bedarfsfall an mein Geld?

Sie können jederzeit über Ihr Erspartes bei der Tagesgeldkomponente verfügen. Bei der Kündigungsgeldkomponente besteht eine Kündigungsfrist von 35 Tagen.

Kann ich beliebig viel Geld auf dem Große Freiheit ZinsDoppel anlegen?

Sie können so viel Geld anlegen, wie Sie möchten. Die Tagesgeldkomponente wird zwischen 2.500€ und 50.000€ verzinst, während die Kündigungsgeldkomponente von 2.500€ und 100.000€ verzinst wird. Sobald auf einem Konto der Saldo von 2.500€ erreicht ist, werden die Beträge auf diesem ab dem ersten Cent verzinst.

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Ja. Sie können jederzeit Zuzahlungen tätigen.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals auf Ihr Konto.

Wie kann ich mein ZinsDoppel kündigen?

Wenden Sie sich für die Kündigung bitte an Ihren Berater, welcher diese für Sie bearbeiten wird.

Wie sind meine Einlagen gesichert?

Ihre Hamburger Volksbank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Hamburger Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Hamburger Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.