- Transparenz
- Mitbestimmung
- Dividende und Vorteile
Mitglied werden
Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren
Wir sind anders als andere Banken. Weil wir genossenschaftlich organisiert sind. Das heißt, dass wir als eingetragene Genossenschaft unseren Mitgliedern gehören, diesen verpflichtet sind und sie fördern. Darum sind wir so erfolgreich – das beweisen wir jeden Tag.
Mitwissen
Informationen und Transparenz
Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer Hamburger Volksbank. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre Hamburger Volksbank wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.
Mitbestimmen
Ihr Stimmrecht
Als Mitglied und Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht in der Vertreterversammlung beziehungsweise bei der Vertreterwahl. Die Vertreterversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.
Mitverdienen
Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus
Als Mitglied sind Sie am wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Hamburger Volksbank beteiligt. Denn in der Regel erhalten Bankteilhaber einmal jährlich eine Dividende. Außerdem profitieren Sie von exklusiven Mitgliedervorteilen.
Unser Tipp:
Unsere Kunden mit Online-Banking können auch direkt online Mitglied werden. Gehen Sie einfach im eBanking auf Angebote > Mitgliedschaft > Mitglied werden.
Häufige Fragen zum Thema "Mitglied werden"
Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt. In der Regel können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Mitglied werden.
Sie können bereits mit einem Genossenschaftsanteil Mitglied werden. Ein Genossenschaftsanteil erwerben Sie durch eine einmalige Einlage von 50 Euro. Sie können bis zu 300 Genossenschaftsanteile (15.000 Euro) erwerben.
Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Vertreterversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.
In der Regel findet einmal im Jahr eine Vertreterversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.
Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen. Das ist in unserer Satzung genau geregelt. Den eingezahlten Wert der Geschäftsanteile erhalten Sie nach der nächsten Mitgliederversammlung auf Ihr Girokonto gutgeschrieben.